Wohnrecht als steuerbarer Erlösanteil
Barwert eines lebenslänglichen Wohnrechts wird bei Liegenschaftsverkauf als Erlösanteil der Grundstückgewinnsteuer unterworfen.
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Barwert eines lebenslänglichen Wohnrechts wird bei Liegenschaftsverkauf als Erlösanteil der Grundstückgewinnsteuer unterworfen.
Vergleich kleinerer Wohnungen zur Eigenmietwertberechnung zulässig, wenn Quadratmeterpreis bereinigt wird.
Gewinnungskostenüberschuss aus französischer Liegenschaft wird bei direkter Bundessteuer nur satzbestimmend berücksichtigt.
Eigenmietwert bleibt unverändert durch Hypothekarzinssenkung, es sei denn, sinkende Mietzinsen beeinflussen den Markt.
Eigenmietwert richtet sich nach Marktwert; bei knappem Mietmarkt kann Vergleich mit selbstgenutzten Liegenschaften erfolgen.
Zeitlich unbefristete Empfehlung für Meeraufenthalte bei Asthma gilt nicht als ärztliche Heilmassnahme und ist nicht abziehbar.