Nachweispflicht für steuerlich abzugsfähige Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
Abzug von Zuwendungen an gemeinnützige juristische Personen erfordert Nachweis der Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
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Abzug von Zuwendungen an gemeinnützige juristische Personen erfordert Nachweis der Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
Die Busse wird nach der versucht hinterzogenen Steuer berechnet, auch bei Geschäftsverlust oder schlechter Buchführung.