Luzerner Steuerverordnung zu Liegenschaftsabzügen rechtswidrig
Die Luzerner Regelung zum Wechsel von Pauschal- zu Effektivabzug bei Liegenschaftsunterhalt verstößt gegen das Steuerharmonisierungsgesetz.
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Die Luzerner Regelung zum Wechsel von Pauschal- zu Effektivabzug bei Liegenschaftsunterhalt verstößt gegen das Steuerharmonisierungsgesetz.
Steueraufschub entfällt, wenn die veräußerte Liegenschaft seit Jahren nicht mehr dauernd und ausschließlich selbst bewohnt wurde.
Hypothekarzinsen sind steuerlich nicht abziehbar, wenn sie wirtschaftlich als Baurechtszinsen zu betrachten sind.
Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn sie unzureichend begründet ist.
Ziehen Beschwerdeführer ihre Beschwerde zurück, gelten sie als unterlegen und müssen die Verfahrenskosten tragen.
Das Nicht-Erhalten eines Schreibens des Bundesgerichts stellt keinen Revisionsgrund dar.