Ehegattenbesteuerung: Steuerpflicht beider Partner bei kantonaler Zugehörigkeit
Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit eines Ehepartners durch Liegenschaftsbesitz sind beide Ehegatten im betreffenden Kanton steuerpflichtig.
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Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit eines Ehepartners durch Liegenschaftsbesitz sind beide Ehegatten im betreffenden Kanton steuerpflichtig.
Erlös aus gewerblichem Verkauf von Patenten/Marken gehört zum Geschäftsvermögen; nur belegte Entwicklungs- und Materialkosten abziehbar.
Rechtskräftige Jahressteuerveranlagung für Freizügigkeitsleistung bleibt bestehen, auch wenn kein Barauszahlungsgrund vorlag.
Musikunterrichtskosten sind im Kanton Bern nicht als „zusätzliche Ausbildungskosten“ abziehbar.
Leistungen aus Diners Club-Flugunfallversicherung gelten als Einkommen und sind mit Jahressteuer gemäss DBG zu versteuern.
Vermächtnis geht mit Tod ins Vermögen über und ist von Erben unter Erbschaften/Schenkungen in der Steuererklärung anzugeben.