DRV-Rente wie AHV-Rente zu besteuern
RV-Rente an in der Schweiz lebende Person wird steuerlich wie eine AHV-Rente behandelt.
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RV-Rente an in der Schweiz lebende Person wird steuerlich wie eine AHV-Rente behandelt.
Steuerpflichtiger kann Veranlagung auf Null Franken mangels Rechtsschutzinteresse nicht anfechten.
Bei interkantonaler Doppelbesteuerung reicht der Instanzenzug in einem Kanton für eine Beschwerde ans Bundesgericht.
Steuerumgehung: Schenkung an Kinder mit anschließender Darlehensaufnahme im gleichen Umfang gilt als Umgehungstatbestand.
Unentgeltliche Prozessführung wird bei aussichtslosem Rechtsmittel gegen rechtskräftige Verfügung nicht gewährt.
Mehrwertsteuerabrechnungen sind für die Ermittlung von Geschäftseinkommen und -vermögen in Ermessensveranlagungen ungeeignet.