Doppelbesteuerung: Anwendung des BGG ab 1. Januar 2007 bei letztinstanzlichen Entscheiden
Das BGG gilt für Doppelbesteuerungsfälle, wenn der Entscheid nach dem 1.1.2007 erging; nur letztinstanzliche Entscheide sind anfechtbar.
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Das BGG gilt für Doppelbesteuerungsfälle, wenn der Entscheid nach dem 1.1.2007 erging; nur letztinstanzliche Entscheide sind anfechtbar.
Sehr hohe Anwaltshonorare in einer Bemessungslücke gelten als ausserordentliche Einkünfte.
Eine neue rechtliche Bewertung oder geänderte Rechtsprechung rechtfertigt keine Revision einer Veranlagung.
Erhöhung von angefangenen Arbeiten und Eigenkapital in der Bilanz einer Einzelfirma erfolgsneutral, steuerliche Anerkennung verweigert.
Alleinerziehenden ledigen Müttern steht dieselbe tarifliche Ermäßigung wie verheirateten Paaren zu vergleichbare Ermäßigung reicht nicht aus
Staatsrechtliche Beschwerde gegen Steuererlassverweigerung nur bei Rechtsanspruch möglich; in St. Gallen kein solcher Anspruch gegeben.