Steuerliche Anerkennung nur bei Treuhandbedingungen der ESTV
Treuhandverhältnis wird steuerlich nur anerkannt, wenn ESTV-Bedingungen erfüllt sind; ungenauer Vertrag genügt nicht.
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Treuhandverhältnis wird steuerlich nur anerkannt, wenn ESTV-Bedingungen erfüllt sind; ungenauer Vertrag genügt nicht.
Kantonales Steuergesetz erlaubt, aber verpflichtet Verwaltungsgesellschaften nicht zur Ausübung ausländischer Geschäftstätigkeit.
Beschränkung des Teilsatzverfahrens auf offene Gewinnausschüttungen ist harmonisierungswidrig und unzulässig, auch in Übergangsfrist.
Revision ist ausgeschlossen, wenn Revisionsgründe schon im Nachsteuerverfahren hätten geltend gemacht werden können – Verschulden irrelevant
Rückweisung möglich bei neuen Beweisverfahren, ortsgebundenen Sachverhalten oder unbegründetem Nichteintreten auf Einsprache.
Liegenschaftssteuerbefreiung entfällt, wenn Grundstück für gewinnbringenden Betrieb eines Altersheims durch eine GmbH vermietet wird.