Steuerpflicht nach Lottogewinn
Ohne Verlagerung des Lebensmittelpunkts bleibt Steuerpflicht nach Lottogewinn am bisherigen Wohnsitz bestehen.
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Ohne Verlagerung des Lebensmittelpunkts bleibt Steuerpflicht nach Lottogewinn am bisherigen Wohnsitz bestehen.
Ungeklärte Vermögenszunahme rechtfertigt Ermessenstaxation; Einsprache ohne Beleg ist unzulässig.
Reinvestition aus Verkauf eines Bauzonen-Grundstücks in landwirtschaftliches Land gilt steuerlich als Ersatzbeschaffung.
Fehlender Nachweis eines zu Buchwerten eingebrachten Warenlagers führt zu Nonvaleur, der steuerlich nicht abschreibbar ist.
Die Steuerverwaltung darf bei der Ermessensveranlagung im Nachsteuerverfahren auf von der ESTV erhobene MWST-Umsätze abstellen.
Prozessuales Fehlverhalten eines Vertreters wird dem Steuerpflichtigen angerechnet, auch ohne juristische Ausbildung des Vertreters.