Handänderungssteuer unterliegt keiner Bundesharmonisierung
Im Gegensatz zur Grundstückgewinnsteuer ist die Handänderungssteuer kantonal geregelt und nicht bundesrechtlich harmonisiert.
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Im Gegensatz zur Grundstückgewinnsteuer ist die Handänderungssteuer kantonal geregelt und nicht bundesrechtlich harmonisiert.
Entschädigungen aus einer amerikanischen LLC für ein Kaufrecht gelten steuerlich als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Falsche Deklaration eines ausländischen Depots als „übrige Vermögenswerte“ ohne Erträge ermöglicht Nachsteuerverfahren nach Rechtskraft.
Sozialabzüge bei Staats- und Gemeindesteuern nur für unbeschränkt Steuerpflichtige; verstößt nicht gegen Bundes- oder Völkerrecht.
Kirchensteuerpflicht für juristische Personen verletzt keine Grundrechte, da nur physische Personen Glaubensfreiheit beanspruchen können.
Kenntnis des Verwaltungsrats über nicht deklarierte Nettogewinne begründet Eventualvorsatz für versuchte Steuerhinterziehung.