Unentgeltliche Rechtspflege bei monatlichem Überschuss von Fr. 660 nicht gewährt
Ein monatlicher Überschuss von Fr. 660 erlaubt die Selbsttragung aller Verfahrens- und Vorschusskosten bis vor Bundesgericht.
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Ein monatlicher Überschuss von Fr. 660 erlaubt die Selbsttragung aller Verfahrens- und Vorschusskosten bis vor Bundesgericht.
Erhebung der ergänzenden Vermögenssteuer bei Grundstücksverkauf ist kantonal (nach § 50 StG/TG) geregelt Bundesgericht prüft nur auf Willkür
Staatsrechtliche Beschwerde muss Verfassungsverletzungen konkret darlegen; Bundesgericht prüft nur rechtsgenügend vorgebrachte Rügen.
Zuteilung von WIR-Anteilscheinen zu 70 % des Nominalwertes ist als geldwerte Leistung aufzurechnen, wenn Minderwert nicht belegt wird.