Konventionalstrafe als steuerbares Einkommen
Konventionalstrafe wegen Aktionärsbindungsvertragsverletzung gilt als steuerbares Einkommen.
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Konventionalstrafe wegen Aktionärsbindungsvertragsverletzung gilt als steuerbares Einkommen.
1. Kl. GA ist abzugsfähig, wenn beruflich begründet, etwa bei Arbeit während der Reisezeit zwischen Wohn- und Aufenthaltsort.
Verkauf einer Liegenschaft unter Verkehrswert an Söhne durch Aktionär gilt als verdeckte Gewinnausschüttung.
Liechtensteinische Anstalt mit Liegenschaften in der Schweiz wird zum Stiftungstarif besteuert.
Minderheitsverkauf mit Substanzdividende führt mangels Einfluss nicht zur indirekten Teilliquidation.
Rentner können Anwaltskosten als Gewinnungskosten abziehen, wenn der Zusammenhang mit der Rentenerzielung nachgewiesen wird.