Steuerpflichtige müssen behördliche Auflagen befolgen, auch ohne Zweifel an Sachverhalt
Steuerbehörden dürfen Kontrollmassnahmen ergreifen, auch ohne Zweifel; Steuerpflichtige können nicht einseitig Auflagen ablehnen.
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Verurteilung wegen vollendeter statt versuchter Steuerhinterziehung ist bei gleichble ibendem Strafmass keine unzulässige reformatio in...