Kein Vertrauensschutz für frühere Veranlagungen ohne Beanstandungen
Frühere, unbeanstandete Veranlagungen schaffen keinen Anspruch auf Bestand der rechtskräftigen Veranlagungen.
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Frühere, unbeanstandete Veranlagungen schaffen keinen Anspruch auf Bestand der rechtskräftigen Veranlagungen.
Der Erlös aus Liegenschaftsverkäufen gilt meist als ausserordentliche Einkunft, sofern kein ordentlicher Gewinn vorliegt.
Ein von Anteilsinhabern gewährtes Darlehen zählt als verdecktes Eigenkapital, wenn ein Dritter es nicht gewährt hätte.
Der Fahrkostenabzug beträgt 65 Rappen pro km; darin ist die Parkplatzmiete bereits enthalten.
Ein Fehler rechtfertigt keine Revision, wenn er mit zumutbarer Sorgfalt im ordentlichen Verfahren hätte gerügt werden können.
Die Überführung einer Immobilie vom Geschäfts- ins Privatvermögen gilt als Realisation und unterliegt der Einkommenssteuer.