Steuerpflichtige müssen behördliche Auflagen befolgen, auch ohne Zweifel an Sachverhalt
Steuerbehörden dürfen Kontrollmassnahmen ergreifen, auch ohne Zweifel; Steuerpflichtige können nicht einseitig Auflagen ablehnen.
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Steuerbehörden dürfen Kontrollmassnahmen ergreifen, auch ohne Zweifel; Steuerpflichtige können nicht einseitig Auflagen ablehnen.
Abschreibungen sind nur auf Geschäftsvermögen zulässig; die Zuordnung von Investitionen muss anhand aller Umstände geprüft werden.
Eine ledige Person über 40, die im elterlichen Betrieb mithilft, muss mehr als nur eine Nebenerwerbstätigkeit ausüben.
Fehlerhafte Entscheide sind nichtig, wenn der Mangel schwer wiegt und die Rechtssicherheit nicht gefährdet wird.
Baurechtsgrundstück bei Liegenschaftshändler gilt ohne Bebauung als Reserveliegenschaft Händlerstatus durch regelmäßige Transaktionen belegt
Ein Richter gilt als befangen, wenn ein offenes Mandat mit einer Partei besteht; ein abgeschlossenes Mandat reicht nicht aus.