Bindung der Vorinstanz an Rückweisungsentscheid
Weist das Bundesgericht eine Streitsache zurück, sind seine Erwägungen für die Vorinstanz verbindlich und nicht erneut zu prüfen.
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Weist das Bundesgericht eine Streitsache zurück, sind seine Erwägungen für die Vorinstanz verbindlich und nicht erneut zu prüfen.
Der steuerliche Wohnsitz bleibt trotz Arbeitsort am Familienort, wenn dort enge persönliche und wirtschaftliche Bindungen bestehen.
Einwurf am letzten Tag wahrt die Frist, aber nur, wenn der rechtzeitige Einwurf nachgewiesen werden kann.
Trotz Lebenserfahrung bleibt der steuerliche Wohnsitz bei engen Bindungen am Familienort bestehen.
Bei Pfändungsverlustschein aus Grundstückgewinnsteuer kann die Behörde direkt gegen Erwerber oder Erben vorgehen, ohne Vorbetreibung.
Lückenschließung im Kantonsrecht mit Bundesrecht bleibt kantonal; Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist daher unzulässig.