Keine Legitimation der Gemeinde bei rechtskräftiger Verfügung
Gemeinden können bei rechtskräftiger Verfügung nicht die Feststellung des Steuerdomizils oder Nach-/Strafsteuerverfahren verlangen.
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Gemeinden können bei rechtskräftiger Verfügung nicht die Feststellung des Steuerdomizils oder Nach-/Strafsteuerverfahren verlangen.
Barzahlungen ins Ausland ohne Vertrag oder Quittungen sind nicht geschäftsmäßig begründet; Aktiengesellschaft trägt Mitwirkungspflicht.
Grundstückgewinnsteueraufschub gilt nur für dauerhaft selbstgenutzte Wohnung; separate Ausstattung begründet Eigengebrauch nur für eine.
Darlehenszinsen sind bei Fälligkeit steuerlich zu erfassen, unabhängig davon, ob die Zahlung erfolgt ist, solange keine Unsicherheit besteht
Kurtaxe kann von Ortsfremden erhoben werden, wenn sie tourismusspezifische Anlagen finanziert, unabhängig von deren Beziehung dazu.
Nicht drittvergleichsfähige Mieterträge werden aufgerechnet; Liegenschaftsgewinn bei Beurkundung steuerlich erfasst.