Reformatio in peius und Doppelbestrafung zulässig
Reformatio in peius trotz Beschwerderückzug zulässig; Bussen für Steuerbetrug und Steuerhinterziehung kein Verstoss gegen Doppelbestrafung.
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Reformatio in peius trotz Beschwerderückzug zulässig; Bussen für Steuerbetrug und Steuerhinterziehung kein Verstoss gegen Doppelbestrafung.
Bei Ermessensveranlagung eines Restaurationsbetriebs ist der Warenaufwand zu entsteuern, wenn die MWST per Saldosteuersatz abgerechnet wird.
Veräußerung eines Nutzniessungsrechts an einer Liegenschaft gilt bei der direkten Bundessteuer als steuerneutrale Vermögensumschichtung.
Geldsumme für Verzicht auf Nutzniessungsrecht ist steuerfreier Kapitalgewinn, keine Entschädigung für Rechtsverzicht.
Bei ausdrücklich verlangter Auslandseröffnung kann kein Eröffnungsmangel wegen Verletzung der Gebietshoheit geltend gemacht werden.
Fahrkostenabzug nur bei erheblicher Zeitersparnis; Berücksichtigung von Velo und schnellstem ÖV nötig.