Abzugsfrist für Sanierungskosten abgelaufen
Sanierungskosten von 2009/2010 können in der Steuererklärung 2011 nicht geltend gemacht werden, auch bei früherem Versäumnis.
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Sanierungskosten von 2009/2010 können in der Steuererklärung 2011 nicht geltend gemacht werden, auch bei früherem Versäumnis.
Über eine Aktiengesellschaft verbuchte Wahlkampfkosten sind weder geschäftsmässig begründet noch als Berufskosten abzugsfähig.
Kassabuch mit überwiegend negativen Saldi ist mangelhaft; Ermessenstaxation daher zulässig.
Wahlkampfkosten für Wiederwahl von Politikern gelten nicht als Berufskosten und sind daher nicht abzugsfähig.
MAS-Kosten in Financial Consulting sind für einen Versicherungsagenten nicht als Weiterbildungskosten abziehbar.
Liquidationsüberschuss bei Immobiliengesellschaft realisiert sich frühestens ein Jahr nach Publikation des dritten Schuldenrufes.