Anfechtung der Steuerschuldaufteilung nach Trennung
Nach Trennung kann nur die Steuerschuldaufteilung angefochten werden; der rechtskräftige Gesamtbetrag bleibt unanfechtbar.
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Nach Trennung kann nur die Steuerschuldaufteilung angefochten werden; der rechtskräftige Gesamtbetrag bleibt unanfechtbar.
Höhere Instanz prüft nur Rechtmäßigkeit des Nichteintretensentscheids, keine materielle Prüfung der Streitsache möglich.
Ein mehrwöchiger Ferienaufenthalt belegt keine regelmäßige Rückkehr und begründet kein Steuerdomizil bei den Eltern.
Unsichere Forderungen erfordern primär Wertberichtigungen, Abschreibungen periodisch; ausserordentliche Korrekturen nur ausnahmsweise.
Beratungshonorare an Nahestehende, die nicht an Dritte gezahlt würden, gelten als geldwerte Leistungen.
Bau und gewinnbringender Verkauf eines 15-Einheiten-Appartementhauses auf unüberbautem Grundstück ist gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel.