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AutorenbildMichal Sosnecki

1. Kl. GA als Berufskosten zulässig

Ein 1. Kl. GA kann als Berufskosten abgezogen werden, wenn dieses aus beruflichen Gründen gerechtfertigt ist, namentlich wenn der Steuerpflichtige während der Reisezeit vom Wochenaufenthaltsort zum Wohnort arbeiten kann.



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