Ein 1. Kl. GA kann als Berufskosten abgezogen werden, wenn dieses aus beruflichen Gründen gerechtfertigt ist, namentlich wenn der Steuerpflichtige während der Reisezeit vom Wochenaufenthaltsort zum Wohnort arbeiten kann.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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