1. Kl. GA als Berufskosten zulässig
- Michal Sosnecki
- 7. Mai 2019
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Ein 1. Kl. GA kann als Berufskosten abgezogen werden, wenn dieses aus beruflichen Gründen gerechtfertigt ist, namentlich wenn der Steuerpflichtige während der Reisezeit vom Wochenaufenthaltsort zum Wohnort arbeiten kann.