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1. Kl. GA als Berufskosten zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Mai 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Ein 1. Kl. GA kann als Berufskosten abgezogen werden, wenn dieses aus beruflichen Gründen gerechtfertigt ist, namentlich wenn der Steuerpflichtige während der Reisezeit vom Wochenaufenthaltsort zum Wohnort arbeiten kann.



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