Wird ein Teil eines landwirtschaftlichen Grundstücks abparzelliert, unterliegt dieser Teil nicht mehr dem BGBB und wechselt vom landwirtschaftlichen ins nichtlandwirtschaftliche Geschäftsvermögen. Bei einem späteren Verkauf unterliegt die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert der Einkommenssteuer.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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