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AutorenbildMichal Sosnecki

Abparzellierung: Wechsel ins nichtlandwirtschaftliche Vermögen

Wird ein Teil eines landwirtschaftlichen Grundstücks abparzelliert, unterliegt dieser Teil nicht mehr dem BGBB und wechselt vom landwirtschaftlichen ins nichtlandwirtschaftliche Geschäftsvermögen. Bei einem späteren Verkauf unterliegt die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert der Einkommenssteuer.



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