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Abschreibungen auf betriebsnotwendigen Immobilien zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Aug. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Liegenschaftshändler, die nebst Liegenschaftshandel auch noch Liegenschaftsverwaltung betreiben, dürfen auf ihren Immobilien des betriebsnotwendigen Anlagevermögens Abschreibungen tätigen, wenn tatsächlich ein Wertverlust eingetreten ist.



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