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Abschreibungen nur auf Geschäftsvermögen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Nov. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Abschreibungen sind nur auf Geschäftsvermögen zulässig; auf Gegenständen des Privatvermögens sind sie ausgeschlossen. Ob ein Wirtschaftsgut dem Privat- oder Geschäftsvermögen zuzuordnen ist, entscheidet sich aufgrund einer Würdigung aller in Betracht kommenden tatsächlichen Umstände. Fraglich ist, wie die in ein fremdes Grundstück investierten Mittel zu qualifizieren und in der Buchhaltung einer Kollektivgesellschaft aufzunehmen sind (i.c. Rückweisung an das Verwaltungsgericht).



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