Michal Sosnecki11. Mai 20031 Min. LesezeitAbzug auswärtiger Verpflegung nur bei unzumutbarer HeimkehrAktualisiert: 28. Okt.Die Kosten auswärtiger Verpflegung sind nur abziehbar, wenn die Heimkehr nicht zumutbar ist. Unterschiedliche kantonale Praxen sind zulässig (erw. 3.4).Weiterlesen
Die Kosten auswärtiger Verpflegung sind nur abziehbar, wenn die Heimkehr nicht zumutbar ist. Unterschiedliche kantonale Praxen sind zulässig (erw. 3.4).Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).