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Abzug und Schätzung gemischt veranlasster Aufwendungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Dez. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Von den steuerbaren Einkünften werden bei selbstständiger Erwerbstätigkeit die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen. Bei Aufwendungen, die teils geschäftlich, teils privat (Lebenshaltungskosten) veranlasst sind, ist eine Aufteilung in einen Gewinnungskosten- und einen Privatanteil vorzunehmen. Bestehen keine objektiven Aufteilungskriterien, ist der Privatanteil zu schätzen. Diese Schätzung stellt eine Ermessensbetätigung dar, welche das Bundesgericht nur auf Willkür hin überprüft.



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