Abzug von Fahrkosten: Zeitersparnis entscheidend
- Michal Sosnecki
- 25. Apr. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Die Fahrkosten des Privatautos können nur abgezogen werden, wenn die Zeitersparnis gegenüber dem öffentlichen Verkehrsmittels erheblich ist. Bei der Berechnung der Zeitersparnis ist die Möglichkeit der Benutzung eines Velos sowie die schnellstmögliche Verbindung mit dem öffentliche Verkehrsmittel zu berücksichtigen.