Fallen bei einem Verkauf einer Liegenschaft beim gewerbsmässigen Liegenschaftshändler Handänderungssteuern an, stellen diese mit der Veräusserung verbundene Kosten dar, welche den Erlös schmälern und entsprechend zum Abzug zuzulassen sind.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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