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Abzug von Kinderalimenten nur mit klarer Vereinbarung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 30. Juni 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Kinderalimente können nur dann zum Abzug zugelassen werden, wenn sie auf einer gerichtlich genehmigten oder zumindest mit genauer Bezifferung schriftlich festgehaltenen Unterhaltsvereinbarung beruhen.



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