Abzug von Kinderalimenten nur mit klarer Vereinbarung
- Thanusiya Wimalanathan
- 30. Juni 2010
- 1 Min. Lesezeit
Kinderalimente können nur dann zum Abzug zugelassen werden, wenn sie auf einer gerichtlich genehmigten oder zumindest mit genauer Bezifferung schriftlich festgehaltenen Unterhaltsvereinbarung beruhen.