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AutorenbildMichal Sosnecki

Abzug von Schuldzinsen und Alimente unterschiedlich geregelt

Schuldzinsen können nur abgezogen werden, wenn sie im betroffenen Jahr fällig geworden sind und dies belegt werden kann. Demgegenüber können Kinderalimente nicht bei Fälligkeit, sondern erst wenn sie bezahlt worden sind, abgezogen werden.



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