Abzug von Unterhaltsbeiträgen
- Thanusiya Wimalanathan
- 1. Sept. 2006
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Unterhaltsabzug: Ein Unterhaltsvertrag ist erst verbindlich und durchsetzbar, wenn er durch die Vormundschaftsbehörde rechtskräftig genehmigt worden ist. Die von der Vormundschaftsbehörde genehmigte Unterhaltsvereinbarung in einem Konkubinatsvertrag muss daher durch die Steuerbehörden berücksichtigt werden. Entsprechend ausbezahlte Unterhaltsbeiträge an eine gemeinsame Tochter im Konkubinat sind somit von den Einkünften abzugsfähig.