top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Abzug von Verzugszinsen bei Entstehung möglich

Verzugszinsen können im Zeitpunkt der Entstehung, nicht erst im Zeitpunkt der Fälligkeit vom Einkommen bzw. Vermögen abgezogen werden.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page