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AutorenbildMichal Sosnecki

Abzug zusätzlicher Berufskosten trotz Pauschale

Entschädigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einem Pauschalbetrag für nicht weiter spezifizierte Berufskosten, kann der Arbeitnehmer die vom Pauschalbetrag nicht gedeckten weiteren Berufskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen.



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