Abzugsfähigkeit und Besteuerung von Unterhaltsbeiträgen
- Michal Sosnecki
- 18. Dez. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Unterhaltsbeiträge an minderjährige unter Vormundschaft stehende Kinder sind abzugsfähig. Gleichzeitig sind sie bei den Kindern als Einkommen zu erfassen.