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AutorenbildMichal Sosnecki

Abzugsfähigkeit von Fahrkosten bei unzumutbarem ÖV-Gebrauch

Die Fahrkosten für die Benutzung eines privaten Motorfahrzeuges für den Arbeitsweg gelten als abzugsfähig, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder deren Benutzung unzumutbar ist.



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