top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Akteneinsicht im Steuerverfahren

Ein Vertreter kann am Sitz der Steuerbehörde Einsicht in die Akten des Hinterziehungsverfahrens nehmen. Ein Anrecht auf Zustellung der Akten ans Bürodomizil des Vertreters besteht auch dann nicht, wenn der Vertreter im Anwaltsregister eingetragen ist. Im Steuerstrafverfahren gelten andere Regeln.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page