Ein Vertreter kann am Sitz der Steuerbehörde Einsicht in die Akten des Hinterziehungsverfahrens nehmen. Ein Anrecht auf Zustellung der Akten ans Bürodomizil des Vertreters besteht auch dann nicht, wenn der Vertreter im Anwaltsregister eingetragen ist. Im Steuerstrafverfahren gelten andere Regeln.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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