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AutorenbildMichal Sosnecki

Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglich

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Art. 39 Abs. 1 AHVG; Art. 55bis lit. b AHVV (je in der vom 1. Januar 1997 bis Ende 2023 geltenden Fassung); Aufschub der Altersrente, die eine Invalidenrente ablöst. Laut Art. 55bis lit. b AHVV sind Altersrenten, die eine Invalidenrente ablösen, von der Möglichkeit eines Rentenaufschubs gemäss Art. 39 Abs. 1 AHVG ausgenommen. Die Verordnungsbestimmung verstösst gegen gesetzliche und verfassungsmässige Vorgaben, weshalb ihr die Anwendung versagt wird (E. 3.3-3.5).



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