Ein Treuhandverhältnis kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn die Vorgaben des Merkblattes „Treuhandverhältnisse“ der ESTV erfüllt sind oder das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses auf andere Weise einwandfrei nachgewiesen wird.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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