Anfechtbarkeit von Entscheidbegründungen bei Rückweisungen
- Thanusiya Wimalanathan
- 2. Mai 2008
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Nur das Dispositiv, nicht aber die Begründung eines Entscheides ist anfechtbar. Verweist indessen das Dispositiv eines Rückweisungsentscheides ausdrücklich auf die Erwägungen, werden diese zu dessen Bestandteil und haben, soweit sie zum Streitgegenstand gehören, an der formellen Rechtskraft teil. Dementsprechend sind die Motive, auf die das Dispositiv verweist, für die Behörde, an die die Sache zurückgewiesen wird, bei Nichtanfechtung verbindlich.