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AutorenbildMichal Sosnecki

Anfechtbarkeit von Rückweisungsentscheiden mit rein rechnerischer Umsetzung

Anfechtung eines Zwischenentscheids: Ein Rückweisungsentscheid kann nur angefochten werden, wenn der unteren Instanz, an welche die Sache zurückgewiesen wird, kein Entscheidungsspielraum verbleibt und die Rückweisung nur der (rechnerischen) Umsetzung des oberinstanzlich Angeordneten dient.



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