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AutorenbildMichal Sosnecki

Anfechtung der Steuerschuldaufteilung nach Trennung

Nach einer Trennung kann lediglich die Aufteilung der Steuerschuld zwischen den Ehegatten angefochten werden. Der Gesamtbetrag, welcher bereits mit der Veranlagungsverfügung in Rechtskraft erwachsen ist, kann nicht mehr angefochten werden.



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