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Anfechtungsberechtigung bei Obwaldner Steuergesetz

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 9. März 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Anfechtung Steuergesetz des Kantons Obwalden: Zur Anfechtung legitimiert ist, wer dartun kann, die Gesetzesänderung habe unmittelbare oder virtuelle Auswirkungen auf seine eigene Rechtsstellung. Der Wohnsitz im Kanton Zürich als Bio-Bauer genügt dazu grundsätzlich nicht. Es bräuchte den Nachweis, dass das Obwaldner Steuergesetz einmal persönlich zur Anwendung kommen könnte.



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