Anfechtungsberechtigung bei Obwaldner Steuergesetz
- Thanusiya Wimalanathan
- 9. März 2006
- 1 Min. Lesezeit
Anfechtung Steuergesetz des Kantons Obwalden: Zur Anfechtung legitimiert ist, wer dartun kann, die Gesetzesänderung habe unmittelbare oder virtuelle Auswirkungen auf seine eigene Rechtsstellung. Der Wohnsitz im Kanton Zürich als Bio-Bauer genügt dazu grundsätzlich nicht. Es bräuchte den Nachweis, dass das Obwaldner Steuergesetz einmal persönlich zur Anwendung kommen könnte.