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Anforderungen an die Steuererklärung bei selbständiger Erwerbstätigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Okt. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Natürliche Personen mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit müssen der Steuererklärung die unterzeichneten Jahresrechnungen (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der Steuerperiode oder, wenn eine kaufmännische Buchführung fehlt, Aufstellungen über Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und -einlagen beilegen. Soweit (unvollständige) Angaben des Steuerpflichtigen vorliegen handelt es sich nicht um eine Ermessenstaxation, sondern um eine auf der Selbstdeklaration beruhenden Einschätzung.



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