Anforderungen an staatsrechtliche Beschwerden
- Thanusiya Wimalanathan
- 19. Okt. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Auf eine staatsrechtliche Beschwerde kann nur eingetreten werden, wenn aus der Beschwerde hervorgeht, welches verfassungsmässige Recht der Betroffene aus welchen Gründen als verletzt erachtet. Allgemeine Ausführungen zur Unrichtigkeit des vorinstanzlichen Entscheides genügen nicht.