Anrechnung von Ausgleichszahlungen bei Grundstückgewinnsteuer
- Thanusiya Wimalanathan
- 19. Juli 2010
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Feb.
Grundstückgewinnsteuer: Der Ausgleich planungsbedingter Mehrwerte erfolgt im Kanton Bern mit der Erhebung der Grundstückgewinnsteuer. Hat eine Gemeinde Ausgleichsleistungen für planungsbedingte Mehrwerte an einem Grundstück erhalten, so werden diese Leistungen an ihre Grundstückgewinnsteuerforderung angerechnet, soweit sie nicht bereits als Aufwendungen im Sinne von Art. 142 Abs. 2 StG/BE berücksichtigt worden sind.