Die Partei hat das Recht, eine Replik einzureichen, auch wenn der Richter darauf verzichtet hat, einen weiteren Schriftenwechsel anzuordnen. Zwischen der Zustellung der Dokumente und der Verkündung des Entscheides muss genügend Zeit verbleiben, um Bemerkungen zu deponieren, wobei eine Frist von einer Woche zu kurz ist.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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