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Aperiodischer Lohn unterliegt Sonderbesteuerung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 8. Dez. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Bemessungslücke: Wenn eine Zahlung von Fr. 90'000.-- bereits der Erfolgsrechnung 1998 belastet, aber erst 1999 zur Auszahlung gelangte (antizipatives Passivum), so liegt offensichtlich ein aperiodischer Lohnbestandteil vor, welcher ohne weiteres der Sonderbesteuerung als ausserordentliches Einkommen unterliegt.



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