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Arbeitsort als Steuerdomizil bei langem Aufenthalt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Juni 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerdomizil: Der Umstand, dass eine ledige steuerpflichtige Person vom Ort aus, wo sie sich während der Woche aufhält, eine Erwerbstätigkeit ausübt, begründet die natürliche Vermutung, dass sie dort auch ihr Steuerdomizil hat (Arbeitsortprinzip). Dies gilt umso mehr, wenn die steuerpflichtige Person älter als 30 Jahre ist und/oder sich seit mehr als fünf Jahren am Arbeitsort aufhält. Die beiden Indizien des Alters und der Aufenthaltsdauer müssen nicht kumulativ vorliegen.



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