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Arbeitsweg-Kilometer zählen für abgestuften Fahrkostenansatz

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 20. Feb. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Für die Festlegung des (abgestuften) Kilometeransatzes für die „notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte“ sind lediglich die für den Arbeitsweg zurückgelegten Kilometer zu berücksichtigen und nicht etwa die jährliche Gesamtfahrleistung.



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