Arzt bleibt selbständig trotz Abrechnung via AG
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Nov. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Ein Arzt erzielt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Rechnungsstellung über eine Aktiengesellschaft, an welcher der Arzt zu 100% beteiligt ist, erfolgt und als Leistungserbringer ausdrücklich der Arzt persönlich aufgeführt ist.