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Arzt bleibt selbständig trotz Abrechnung via AG

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Nov. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Arzt erzielt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Rechnungsstellung über eine Aktiengesellschaft, an welcher der Arzt zu 100% beteiligt ist, erfolgt und als Leistungserbringer ausdrücklich der Arzt persönlich aufgeführt ist.


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