Ein Arzt erzielt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Rechnungsstellung über eine Aktiengesellschaft, an welcher der Arzt zu 100% beteiligt ist, erfolgt und als Leistungserbringer ausdrücklich der Arzt persönlich aufgeführt ist.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie Erfassung nur des Monatsumsatzes in der Buchhaltung genügt nicht für die zeitnahe Aufzeichnung und kann steuerliche Folgen haben.
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
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