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Arzt bleibt selbständig trotz Abrechnung via AG

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Ein Arzt erzielt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Rechnungsstellung über eine Aktiengesellschaft, an welcher der Arzt zu 100% beteiligt ist, erfolgt und als Leistungserbringer ausdrücklich der Arzt persönlich aufgeführt ist.


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