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Aufgabe der Erwerbstätigkeit für Familiengründung begründet keine Notlage

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 19. Dez. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn ein Partner zum Zweck der Familiengründung aus eigenem Antrieb seine Erwerbstätigkeit aufgibt, so ist das noch keine Notlage, auch wenn daraus vorübergehend ein Negativsaldo resultiert. Die Verweigerung des Steuererlasses sei deshalb willkürfrei erfolgt.



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