Aufgabe der Erwerbstätigkeit für Familiengründung begründet keine Notlage
- Michal Sosnecki
- 19. Dez. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Wenn ein Partner zum Zweck der Familiengründung aus eigenem Antrieb seine Erwerbstätigkeit aufgibt, so ist das noch keine Notlage, auch wenn daraus vorübergehend ein Negativsaldo resultiert. Die Verweigerung des Steuererlasses sei deshalb willkürfrei erfolgt.