Aufrechnung bei fehlendem Vollbeweis zulässig
- Michal Sosnecki
- 3. Okt. 2019
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Die Aufrechnung eines geschäftsmässig nicht begründeten Aufwands ist gerechtfertigt, wenn für die geschäftsmässige Begründetheit kein Vollbeweis erbracht wurde («glaubhaft» machen genügt nicht).